Referentenentwurf Betriebsrätestärkungsgesetz
veröffentlicht am 08.01.2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum Ende des Jahres 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt. Hiernach soll unter anderem der Anwendungsbereich für das vereinfachte Wahlverfahren erweitert werden und eine Ausweitung des Kündigungsschutzes für die Initiatoren von Betriebsratswahlen erfolgen. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine dauerhafte Etablierung der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeführten Möglichkeit der ortsunabhängigen Betriebsratsarbeit vor und nimmt ferner die Mitbestimmung des Betriebsrates im Bereich der Digitalisierung sowie der mobilen Arbeit in den Fokus.