Transfergesellschaft
veröffentlicht am 15.09.2020
Werden zur Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, sieht sich der Arbeitgeber oft mit Kündigungsschutzverfahren und den daraus folgenden Unwägbarkeiten konfrontiert, während für die betroffenen Arbeitnehmer nur die Zeit der oftmals kurzen Kündigungsfristen bleibt, um eine Anschlussbeschäftigung zu finden und den Eintritt der Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Die Einschaltung einer Transfergesellschaft, welche die zu entlassenden Arbeitnehmer für eine befristete Laufzeit in ein Transferarbeitsverhältnis „auffängt“, stellt in dieser Situation sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer oft eine sinnvolle Alternative zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen dar.