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Wie läuft ein Interessenausgleichsverfahren ab?

Wird in einem mitbestimmten Betrieb eine Betriebsänderung im Sinne von §§ 111 ff. BetrVG geplant, muss der zuständige Betriebsrat darüber rechtzeitig unter-richtet und die geplante(n) Maßnahme(n) mit dem Betriebsrat verhandelt werden. Im Gegensatz zum erzwingbaren Sozialplan, der die sozialen und wirtschaftlichen Aus-wirkungen der Betriebsänderung abmildern soll, betrifft der Interessenausgleich das Ob, Wann und Wie der durchzuführenden Maßnahme(n).

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